Ablauf Übergangsfrist Partnerdaten

Ablauf Übergangsfrist Partnerdaten

– Ablauf Übergangsfrist Partnerdaten bei quellensteuerpflichtigen Personen

Ablauf Übergangsfrist Partnerdaten bei quellensteuerpflichtigen Personen

Ende dieses Jahres läuft die Übergangszeit für die Lieferung von Partner­daten der quellen­steuer­pflichtigen Personen ab. Falls Sie diese Informationen in der Lohn­buch­haltung noch nicht hinter­legt haben, müssen diese zwingend nach­erfasst werden, damit Über­mittlungen zukünftig noch akzeptiert werden.

Ab 1. Januar 2018 sind für sämtliche quellen­steuer­pflichtigen Personen mit Zivil­stand «verheiratet» oder «eingetragene Partnerschaft» folgende Angaben zum Partner mitzuliefern:

  • Name und Vorname
  • Sozialversicherungsnummer
  • Geburtsdatum
  • Sofern erwerbstätig: Erwerb oder Rente; Haupt- oder Nebenerwerb; Art des Einkommens; Arbeitsort und Datum der Arbeitsaufnahme 

Weitere Informationen zur Datenlieferung für quellen­steuer­pflichtige Personen finden Sie in folgendem Merkblatt.

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