Ablauf Übergangsfrist Partnerdaten
– Ablauf Übergangsfrist Partnerdaten bei quellensteuerpflichtigen Personen
Ablauf Übergangsfrist Partnerdaten bei quellensteuerpflichtigen Personen
Ende dieses Jahres läuft die Übergangszeit für die Lieferung von Partnerdaten der quellensteuerpflichtigen Personen ab. Falls Sie diese Informationen in der Lohnbuchhaltung noch nicht hinterlegt haben, müssen diese zwingend nacherfasst werden, damit Übermittlungen zukünftig noch akzeptiert werden.
Ab 1. Januar 2018 sind für sämtliche quellensteuerpflichtigen Personen mit Zivilstand «verheiratet» oder «eingetragene Partnerschaft» folgende Angaben zum Partner mitzuliefern:
- Name und Vorname
- Sozialversicherungsnummer
- Geburtsdatum
- Sofern erwerbstätig: Erwerb oder Rente; Haupt- oder Nebenerwerb; Art des Einkommens; Arbeitsort und Datum der Arbeitsaufnahme
Weitere Informationen zur Datenlieferung für quellensteuerpflichtige Personen finden Sie in folgendem Merkblatt.