Neue Funktionen und Möglichkeiten durch Swissdec 5 Zertifizierung
Die monatliche Lohnabrechnung kann sehr aufwendig sein, besonders wenn die Quellensteuer mit im Spiel ist. Bis Januar 2021 hatte noch jeder Kanton sein eigenes Abrechnungssystem. Mit dem Kreisschreiben 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung wurde die Quellenbesteuerung überarbeitet, und von den einstmaligen 26 unterschiedlichen Modellen sind heute nur noch zwei übrig. Eine Quellensteuerabrechnung bleibt jedoch auch weiterhin komplex, trotz des deutlich verringerten administrativen Aufwands. Diese Änderungen sind selbstverständlich in die Richtlinien für Swissdec 5 eingeflossen, eine Zertifizierung, die wir als eine der führenden Payroll-Lösungen erfolgreich erhalten haben.
Das Thema Lohnabrechnung gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben in jeder Buchhaltung. Bei wechselnden Pensen, Spesen und Stundenlöhnen steigt die Komplexität und der administrative Aufwand deutlich. Unsere Payroll-Nutzer bestätigen dies immer wieder und schätzen sich glücklich, mit so fortschrittlicher Software wie Topal Payroll zu arbeiten, die ihnen das Leben erheblich erleichtert. Ein besonderer Fall sind die Löhne ausländischer Angestellter, bei denen die Quellensteuer (QST) korrekt abgezogen werden muss. Bis vor Kurzem gab es in jedem Kanton ein eigenes System, was die Arbeit stark verkomplizierte. Am 1. Januar 2021 wurde das Schweizer Quellensteuersystem jedoch grundlegend revidiert. Seither werden schweizweit nur noch zwei Modelle (Monats- und Jahresabrechnung) verwendet. Diese Änderungen wurden selbstverständlich umgehend in Topal Payroll integriert. Die vollständige Zertifizierung der Berechnungen haben wir inzwischen erfolgreich erhalten.
Neue Funktionen durch die Swissdec 5 Zertifizierung:
Mit der Swissdec 5 Zertifizierung wird die Arbeit noch effizienter und benutzerfreundlicher. Im Rahmen der Anpassungen zur Zertifizierung wurden zahlreiche neue Funktionen implementiert, die den administrativen Aufwand erheblich reduzieren. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen:
- Zertifizierung der Quellensteuer-Berechnung gemäss Kreisschreiben 45 : Eine präzisere und gesetzeskonforme Berechnung der Quellensteuer wird gewährleistet.
- Separate Quellensteuer-Domäne für Grenzgänger: Es wurde eine eigene Domäne für die Quellensteuer von Grenzgängern eingeführt, um deren spezifische Anforderungen besser abzubilden.
- Möglichkeit, Negativlöhne bei der AHV zu melden: Auch Negativlöhne können nun bei der AHV gemeldet werden, was die Datenverarbeitung vereinfacht.
- Ein- und Austrittsmeldungen an AHV und Familienausgleichskasse: Ein- und Austrittsmeldungen erfolgen nicht mehr nur an die AHV, sondern gleichzeitig auch an die Familienausgleichskasse.
- Integration der Lohnmeldungen an die Pensionskassen ins ELM. Die papiergebundene Meldung ist somit nicht mehr erforderlich.
- Monatliche AHV-Meldungen: Bei entsprechender Vereinbarung können AHV-Meldungen nun auch monatlich erfolgen.
- Korrekturmöglichkeiten auf einzelnen Lohnausweisen
- Verbesserte Integration der Statistik (BfS)
- Dialog-Messaging zwischen Payroll-Kunden und den Domänen UVG, UVGZ, KTG und BVG: Rückfragen können nun direkt über eine Dialog-Messaging-Funktion zwischen Payroll-Kunden und den relevanten Versicherungsträgern (UVG, UVGZ, KTG und BVG) geklärt werden
Diese Funktionen tragen dazu bei, den administrativen Aufwand zu minimieren, Fehlerquellen zu reduzieren und die Effizienz bei der Lohn- und Sozialversicherungsabwicklung zu steigern.
Das Thema Lohn ist für jede Buchhaltung eine der anspruchsvollsten monatlichen Aufgaben. Bei wechselnden Pensen, Spesen und Stundenlöhnen steigert sich die Komplexität und der Zeitaufwand.
Mit Payroll hat es Topal geschafft, die komplexe Materie der Lohnbuchhaltung so übersichtlich und attraktiv zu präsentieren, dass sich auch Neulinge auf Anhieb wohlfühlen und mit Freude an Bord gehen. Topal Payroll ist heute Synonym für effiziente und vereinfachte Lohnbuchhaltung.
Das Produkt wird besonders von Treuhändern und KMU in der ganzen Schweiz geschätzt. Es ermöglicht die mühelose Bearbeitung komplexer Fälle, wie Kurzarbeit, Taggelder im Falle von Unfall oder Krankheit sowie die Anforderungen von Gesamtarbeitsverträgen.
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