Quellensteuerharmonisierung 2021
Erste Erkentnisse
Seit dem 01.01.2021 sind die neuen Regelungen nach dem Kreisschreiben 45 in Kraft, und für uns ist es an der Zeit ein erstes Fazit zu ziehen: Die Umstellung auf die «neue» Quellensteuerberechnung lief bei den meisten Topal Payroll-Kunden ohne Probleme durch. Viele Kunden haben ausser der neuen Darstellung des Quellensteuerbetrages auf der Lohnabrechnung gar nichts bemerkt, ausser das mit Topal Payroll die Quellensteuer-Tarife neu automatisch und zentral eingelesen werden. Was ebenfalls noch für Unklarheiten sorgte, ist die Aufrechnung des Einkommens bei Nebenverdienst auf die effektive Stellenprozente zur Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens.
Bei der Übermittlung der Quellensteuer via dem einheitlichen Lohnmeldeverfahren ELM konnten wir jedoch vermehrt Probleme bei der Datenqualität feststellen. Swissdec und die kantonalen Steuerverwaltungen haben die Plausibilisierungsprüfungen verschärft und lehnen bei fehlenden Angaben die ELM-Meldungen ab. Insbesondere bei verheirateten quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern kam es zu Abweisungen, da die Partnerdaten noch nicht im Salärsystem erfasst wurden. Hingegen konnten Korrektur- und Nachmeldungen problemlos über das ELM übermittelt werden.
Fazit
Die harmonisierte Quellensteuerberechnung erleichtert die Quellensteuerberechnung vor allem in den Kantonen mit dem Jahresausgleich enorm. Der Datenpflege der quellensteuerpflichtigen Mitarbeiter kommt hingegen eine grössere Bedeutung zu. Die Informationspflicht dieser Mitarbeiter wird zentral, damit auch zukünftig die Quellensteuer korrekt berechnet und eingereicht werden kann. (Zivilstandsänderungen, Kinder, Nebenverdienst, Arbeitstätigkeit des Ehepartners) Im Zweifelsfall oder bei fehlenden Angaben muss immer vom höchsten Tarif ausgegangen werden (Tarif A0Y mit 100-Stellenprozenten). Sobald der Mitarbeiter die notwendigen Angaben gemacht werden kann, erfolgt eine entsprechende Korrektur für die vergangenen Lohnperioden.