Topal Payroll 3.0 ist ready!

Topal Payroll 3.0 ist ready!

– Quellensteuer 2021

Topal Payroll 3.0

Bereit für die neuen Berechnungsvorgaben

Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue Berechnungs­vorgaben der Eidgenössischen Steuer­ver­waltung für die Quellen­steuer. Diese müssen entsprechend in die Lohn­buch­haltung einfliessen. Ist Ihr Buch­haltungs-System dafür bereit? Topal Payroll 3.0 ist es auf jeden Fall.

Die Quellensteuer ist eine Sache, mit der Schweizerinnen und Schweizer eher selten zu tun haben. Denn nur ausländische Staats­bürger, die noch nicht über eine Nieder­lassungs­bewilligung in der Schweiz verfügen, müssen für den hier erzielten Lohn eine Quellen­steuer bezahlen, welcher direkt vom Lohn abgezogen wird. Dafür gelten eidge­nössische Bestim­mungen, jedoch ist es Sache der Kantone, diese Steuer einzuziehen. Und jeder Kanton macht das natürlich etwas anders.

Deshalb ist die Quellen­steuer in der Lohn­buch­haltung nicht ganz ohne, insbesondere dann, wenn es um Unter­nehmen mit Filial­betrieben in verschiedenen Kantonen geht. Auch wenn die Quellen­steuer (QST) nur ein kleiner Punkt im gesamten Lohn­lauf ist, ist es doch gerade deshalb wichtig, dass auch diese korrekt und auto­matisiert ausgewiesen und abgerechnet wird. 

Ist Ihre Lohnbuchhaltung dazu in der Lage?

Die Topal Payroll Version 3.0 bietet allgemein eine moderne und flexible Lohn­buch­haltung, aber dank dem neuen Menüpunkt «QST-Info» ist auf Wunsch selbst die komplette Quellen­steuer-History des Mitarbeiters innerhalb des Kalender­jahres sichtbar.

Damit erhalten Sie umgehend einen Überblick über die abgerechneten QST-Lohnarten des Mitarbeiters wie das quellen­steuer­pflichtige sowie das satz­bestimmende Einkommen, allfällige Neben­erwerbe, gearbeitete Tage in der Schweiz, Sozial­ver­sicherungstage etc.

Die Quellensteuertarife werden dabei neu zentral und komplett, nicht mehr pro Mandant und Kanton eingelesen und verwaltet. Dies vereinfacht das Handling deutlich, bringt einen nicht zu unter­schätzenden Zeit- und Effizienz­gewinn. Natürlich werden die Quellen­steuern gemäss den neuen Berechnungs­vorgaben des Kreis­schreibens 45 der eidg. Steuer­verwaltung automatisch berechnet.

Die erweiterte Betriebs- und Unternehmensregister-Nummern­verwaltung im Firmen­stamm ermöglicht es Ihnen, auch verschiedene Arbeits­orte zu verwalten und diese den entsprechenden Stellen zuzuweisen. So ist es möglich, die Lohn­struktur­erhebung pro Arbeitsort (z. B. Filialen) direkt zu erstellen und via ELM an das Bundesamt für Statistik zu übermitteln.

Dank Topal Payroll 3.0 ist nicht nur die Lohnbuchhaltung, sondern auch das Abrechnen der Quellen­steuer ein automatisiertes Kinderspiel.

Weitere Highlights von Topal Payroll 3.0

  • Neue Benutzeroberfläche: Mit der Version 3.0 wurde die Benutzer­oberfläche komplett überarbeitet.
  • Mandantenübergreifende QST Tarife: Die Quellensteuer Tarife werden neu im Topal Payroll Admin importiert und sind mandantenübgreifend verfügbar.
  • Zurücksetzen von Lohnläufen: Dank dieser neuen Funktion ist es möglich, einen früheren Zeitpunkt innerhalb des aktuellen Kalender­jahres wiederherzustellen.
  • Passwortschutz auf Lohnblatt: Für den Email-Versand kann neu kann für jeden Mitarbeiter ein Passwort für das Öffnen des PDF-Dokuments definiert werden.

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