Einstellungen der Aufenthaltsbewilligung S in Topal Payroll
Der Bundesrat aktiviert den Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine. Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen (siehe hier). Was bedeutet dies nun im Falle Ihre Lohnbuchhaltung?
In Topal Payroll kann bereits unter der Aufenthaltsbewilligung im Menü Quellensteuer die entsprechende Aufenthaltsbewilligung «S» – Schutzbedürftige hinterlegt werden.
Grundsätzlich sind Mitarbeitende mit der Aufenthaltsbewilligung S in Payroll gleich zu behandeln, wie Mitarbeitende mit der Aufenthaltsbewilligung B.
Jahresaufenthalter sind entsprechend Quellensteuerpflichtig.
Weiter gelten für Arbeitgebende folgende Massnahmen:
- Die Wartezeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Einreise in die Schweiz wurde vom Bundesrat aufgelöst.
- Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Person muss der Arbeitgeber ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen.
- Es gilt eine entsprechende Meldepflicht des Arbeitgebers beim jeweiligen kantonalen Amt für Migration (zum Schutz der Flüchtlinge gegen Ausbeutung). Der Kanton Zürich zum Beispiel hat eine Webseite mit den jeweiligen Informationen und dem notwendigen Formular für Arbeitgebende aufgeschaltet: Erwerbstätigkeit mit Schutzstatus S | Kanton Zürich.